Ausbildung Die Ausbildung zum nebenamtlichen Organisten findet beim Dekanatskirchenmusiker  Ihres zustöndigen Dekanats statt. Er/Sie wird Ihnen Orgelunterricht erteilen und Sie zum  TBQ-Lehrgang (Teilbereichsqualifikation für Orgel) anmelden. TBQ bedeutet, dass Sie  sich entgegen der C-Ausbildung nur für einen Bereich entscheiden müssen, also Orgel  oder Chorleiter. Zulassungsvoraussetzung  Ausbildungsdauer  Regelmässiger Unterricht  Schwerpunktmässiger Unterricht  Empfehlungen  Prüfungen  solides Klavierspiel  maximal 3 Jahre  Lithurgisches Orgelspiel  - Liedsätze aus dem Orgelbuch  - Vor-, Zwischen-. und Nachspiele  Orgelliteraturspiel - Grundlegende Anleitung zum Orgelspiel  - Erarbeitung leichter Literatur  Grundlagen der Orgelmusik  Allgemeine Musiklehre  Liturgik  Besuch der Werkwoche bzw. Werkwochenende  Besuch der laufenden Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der Dekanate  Bestehen der Theoriefächer Liturgik, Allgemeine Musiklehre und Orgelkunde  sind Grundvorraussetzung für die Zulassung zur praktischen Prüfung.  Die praktische Prüfung beinhaltet 3 Orgelliteraturstücke aus verschiedenen  Epochen, 2 Liedsätze eigener Wahl aus dem Orgelbuch mit Vorspiel und  ein Orgelsatz aus einer Liste von 10 Liedern auf Zuruf mit Vorspiel.  Die Prüfung kann einmal wiederholt werden.